Die Bürgerwindaktie

Häufig gestellte Fragen

Zum Unternehmen

  • 1. Wodurch unterscheiden sich ABO Invest und ABO Wind?

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    ABO Invest betreibt seit 2010 europaweit Anlagen zur klimaschonenden Energieproduktion mit Schwerpunkt auf der Windkraft. Die Gesellschaft erwirtschaftet ausschließlich Einnahmen aus der Produktion von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. ABO Invest beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.
    Eine ausführliche Darstellung des Geschäftsmodells der ABO Invest finden Sie hier.
    ABO Wind entwickelt seit 1996 Windparks, seit 2000 Biogasanlagen und zählt zu den Pionieren der erneuerbaren Energiebranche. ABO Wind ist dauerhaft an der ABO Invest beteiligt, um selbst von der kontinuierlichen Wertschöpfung bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu profitieren. Eine ausführliche Darstellung des Geschäftsmodells der ABO Wind finden Sie hier.
  • 2. Welche unternehmerischen Risiken und Chancen birgt das Geschäftsmodell?

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    Risiken
    Eine ausführliche Beschreibung der Risiken findet sich im Wertpapierprospekt 2011 ab S. 11
    Branchentypisch besteht das größte Risiko in der Höhe des Stromertrags, der vom Windaufkommen abhängt. Das wiederum ist starken Schwankungen unterworfen. Die Ertragsprognosen beruhen auf langjährigen Durchschnittswerten, die zum Beispiel in Deutschland in regionalen Windindizes zusammengefasst sind. Das Windaufkommen kann über mehrere Jahre unter dem langjährigen Durchschnitt bleiben. Trotz der einkalkulierten Sicherheitsabschläge ist daher nicht garantiert, dass die einzelnen Projekte sowie das gesamte Portfolio die prognostizierten Werte erreichen.
    Je größer das Portfolio der ABO Invest wird und je mehr Windparks in unterschiedlichen Regionen hinzu kommen, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Ausreißer nach oben und unten sich ausmitteln und die tatsächlichen Erträge den prognostizierten entsprechen.

    Auch den erwarteten Wartungs- und Reperaturkosten liegen durchschnittliche Werte zugrunde, die auf langjährigen Erfahrungen gründen. Jeder einzelne Windpark kann aber deutlich niedrigere oder höhere Aufwendungen verursachen.
    Während die Stromproduktion natürlichen Schwankungen unterliegt, sind die Einspeisevergütungen der einzelnen Projekte relativ . In Deutschland garantiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen festen Satz, der bei allen Windparks im Portfolio der ABO Invest für die ersten 20 Jahre ab Inbetriebnahme gilt. Für den irischen und die französischen Windparks ist die Einspeisevergütung für die ersten 15 Betriebsjahre in privatrechtlichen Verträgen geregelt. Die Vergütung steigt dort in dieser Zeit in Abhängigkeit vom Inflationsindex.

    Chancen
    Neben der planbaren Rendite aus den laufenden Erträgen, die sich aufgrund der Windprognosen und der gesetzlich geregelten Einspeisevergütungen für das aktuelle Portfolio gut kalkulieren lassen, eröffnen sich zusätzliche Ertragsmöglichkeiten durch:

    • Aktives Portfoliomanagement.
      Der Verkauf einzelner Projekte zu günstigen Konditionen kann zusätzliche Gewinne erbringen. Pensionsfonds beispielsweise sind am Kauf von Windparks mit mehrjährigen Ertragsdaten interessiert und zahlen können zusätzliche Gewinne erzielt werden.
    • Restwert der Anlagen.
      Die Prognosen sehen eine Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren vor. Je nach Zustand der Anlagen zu diesem Zeitpunkt ist zum einen eine Fortführung des Betriebs sowie zum anderen ein Verkauf der gebrauchten Anlage denkbar.
    • Eigene Stromvermarktung
      Nach Ablauf der festen Einspeisevergütung wird der Strom zu den dann geltenden Marktpreisen veräußert. Für das irische und die französischen Projekte sind in der Prognose für die Betriebsjahre 16 bis 20 sehr konservative Strompreise eingeplant. Es ist wahrscheinlich, dass höhere Einnahmen erzielt werden können. Auch in Deutschland sind zusätzliche Erlöse aus einer Vermarktung des Windstroms außerhalb des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes denkbar. Einnahmen aus der Direktvermarktung des Windstroms erbringen bereits in den Jahren 2011 und 2012 überplanmäßige Einnahmen,
    • Repowering.
      Am Standort Kloppberg beispielsweise ist mittelfristig voraussichtlich ein Repowering möglich. Dafür ist im Erneuerbaren-Energien-Gesetz ein besonderer Bonus vorgesehen, so dass ein Austausch der bisherigen Anlagen durch leistungsstärkere eine deutliche Renditesteigerung des Windparks bringen würde. Langfristig sind weitere Zusatzerlöse durch Modernisierung bestehender Windparks des Portfolios denkbar.

    Diese Faktoren können die Rentabilität der Projekte erhöhen. Da sie jedoch nicht seriös planbar sind, werden sie nicht in der Unternehmenswertprognose berücksichtigt.
  • 3. Wieso beteiligt sich die „Bürgerwindaktie“ ABO Invest auch an Biogasanlagen?

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    Schwerpunkt des Anlagenportfolios der ABO Invest ist die Windenergie. Zur weiteren Risikodiversifizierung investiert die Gesellschaft in deutlich kleinerem Umfang auch in Biogasanlagen. Energiewirtschaftlich ist die Biogasnutzung von großer Bedeutung und geeignet, entscheidend zum Erfolg der Energiewende beizutragen.
    ABO Invest nutzt damit eine zusätzliche Technologie zur Energieerzeugung und profitiert von der etwas höheren Renditeerwartung der Biogas-Projekte.
    ABO Invest handelt nach ökologischen und ethischen Maximen.  So wird der Anteil an Maissilage so gering wie möglich gehalten. Zudem gewährleistet die  Nähe der Anlage in Samswegen  zum Substraterzeuger und zum Wärmeabnehmer eine effiziente Ressourcennutzung.

  • 4. Nach welchen Kriterien erwirbt die ABO Invest AG Windparks und Biogasanlagen?

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    • Kauf von Projektgesellschaften mit in der Regel schlüsselfertigen oder bereits in Betrieb befindlichen Windparks und Biogasanlagen
    • Investition ausschließlich in Projekte in Ländern mit zuverlässiger Einspeisevergütung
    • Mindestrendite von 8 Prozent p.a. des investierten Kapitals  über die Laufzeit aller Einzelprojekte von jeweils 20 Jahren bei einer Ertragsberechnung  P60/65 je Windpark bzw. P75 für das Eurowind-Portfolio
    • Vetorecht des Anlegerbeirat
    • Kauf von Neuprojekten nur von bewährten Geschäftspartnern

    Renditevoraussetzungen auf Einzelprojektebene:

    a) Windkraft:
    Mindestrendite von 7,5% p.a. vor Steuern auf das von der ABO Invest unmittelbar investierte Kapitals über eine Laufzeit von 20 Jahren zzgl. Inbetriebnahmejahr bei einer Windertragsberechnung P75, die auf zwei unabhängigen Ertragsgutachten basiert bzw. bei einem bereits seit mehr als 10 Jahren laufenden Projekt anhand der bisherigen Stromerlöse.
    b) Biogas:
    Mindestrendite von 11 Prozent p.a. vor Steuern auf das von der ABO Invest unmittelbar investierte Kapital über eine Laufzeit von 20 Jahren zzgl. Inbetriebnahmejahr bei einer Ertragsberechnung auf Basis der Praxiswerte gemäß KTBL, Heft 88, bzw. bei einem bereits laufenden Projekt anhand der bisherigen Erlöse
  • 5. Wie ist die Einspeisevergütung in den einzelnen Ländern geregelt, in denen ABO Invest
        Anlagen betreibt? Was passiert nach dem Auslauf der gesetzlichen Regelung?

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    Die ABO Invest investiert nur in Ländern, die eine zuverlässige Einspeisevergütung vorsehen. Über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in seiner jeweiligen Fassung ist eine (Mindest-)Vergütung in Deutschland auf 20 Jahre festgeschrieben. In Frankreich und Irland sehen die Verträge eine feste Vergütung über 15 Jahre mit  jährlicher Inflationsanpassung vor.
    Da mit einem weiteren Anstieg der Strompreise zu rechnen ist, geht ABO Invest davon aus, dass nach Ende der Laufzeit in Frankreich und Irland mindestens mit einer Vergütung auf dem Niveau zu rechnen ist, das bei Inbetriebnahme der Anlagen für Windstrom gezahlt worden ist.
  • 6. Wie wird der Unternehmenswert je Aktie berechnet?

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    Beim Betrieb von Windkraftanlagen entstehen in der Regel erst nach mehreren Betriebsjahren bilanzielle Gewinne, so dass das Konzernjahresergebnis keine geeignete Kenngröße zur Bewertung des Portfolios ist. Letztlich ist entscheidend, wie hoch der Ertrag des eingesetzten Kapitals ist, der sich in den Zahlungsüberschüssen (Cash Flows) der Beteiligungen widerspiegelt. Je weiter diese Cash Flows in der Zukunft liegen, desto weniger sind sie unter Berücksichtigung des Zinseszinseffekts zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt wert.

    Aus diesem Grund werden die zu erwartenden künftigen Zahlungsüberschüsse der Beteiligungen berechnet und deren Summe auf den jeweiligen Betrachtungszeitpunkt unter der Annahme eines Diskontierungssatzes von 8 % abgezinst (Barwertbetrachtung). Der Portfoliowert und damit auch der Aktienwert werden aus der abgezinsten Summe aller künftig erwarteten Liquiditätszuflüsse ermittelt.

    Zusätzlich wird die historisch bereits zugeflossene Liquidität ebenfalls mit 8 % verzinst, da davon ausgegangen wird, dass freie Liquidität kurzfristig in neue Projekte investiert wird und diese 8 % als durchschnittliche Rendite erwirtschaften.
  • 7. Welche Auswirkung hat die angestrebte Vergrößerung des Portfolios?

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    Da die Prognose des Unternehmenswerts immer nur den aktuellen Bestand an Projekten im Portfolio berücksichtigt und jedes neu hinzukommende Projekt vergleichbaren Renditeansprüchen genügen muss, verändert ein Ausbau des Portfolios den Unternehmenswert pro Aktie nicht wesentlich.

  • 8.  Wem gehört die ABO Invest AG? Gibt es dominierende Aktionäre?

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    Die Aktien der ABO Invest befinden sich mehrheitlich im Streubesitz. Zudem ist über eine Satzungsregelung sichergestellt, dass kein Aktionär mehr als 10% der Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausüben darf. Das beugt einer Dominanz der Gesellschaft durch einzelne Großaktionäre vor.

    Aktuell hält die ABO Wind AG rund 30 Prozent der Aktien; langfristig ist eine Beteiligung zwischen 10 und 20 Prozent geplant. Im Dezember 2011 hat die Genossenschaft „SOLIX – Energie aus Bürgerhand“ Aktien der ABO Invest in sechsstelliger Anzahl erworben. SOLIX beabsichtigt im Jahr 2012 weitere Aktien der ABO Invest zu kaufen. Mindestens im Umfang der SOLIX-Beteiligung wird ABO Invest Windkraftprojekte in Rheinhessen betreiben. (Link zu Pressemitteilung). Die Unternehmensleitung unterstützt die Beteiligung weiterer Genossenschaften, die den Ausbau erneuerbarer Energien fördern möchten.

    Ferner sind Vorstand und Mitarbeiter der ABO Wind AG, beziehungsweise deren Familien, Aktionäre der ABO Invest AG. Der Anteil dieser Gruppe am Aktienkapital liegt bei weniger als 10 Prozent.

  • 9. Welche Kooperation besteht zwischen ABO Invest und ABO Wind?

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    Die enge Kooperation zwischen den beiden Gesellschaften schafft Synergieeffekte zum Vorteil beider Seiten. 2010 hat ABO Wind die  ABO Invest mit dem Ziel gegründet, eine Bürgerwindaktie – also eine Beteiligungsmöglichkeit an der Energiewende für jedermann – zu schaffen und gleichzeitig selbst von den Erträgen aus der Energieproduktion zu profitieren. ABO Wind hat sich verpflichtet, ABO Invest kontinuierlich Projekte zu marktüblichen Konditionen anzubieten und ist mit der Geschäftsbesorgung der ABO Invest beauftragt.

  • 10. Warum sind Dr. Jochen Ahn und Andreas Höllinger zugleich Vorstände der ABO Wind und
          der ABO Invest? Besteht die Gefahr kollidierender Interessen?

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    Die ABO Invest AG hat die ABO Wind AG mit der Geschäftsbesorgung beauftragt, um als recht junges Unternehmen von der umfangreichen, mehr als 15-jährigen Branchenerfahrung der ABO Wind zu profitieren. Um selbst Expertise über den Windenergiemarkt in verschiedenen Ländern aufzubauen, müsste ABO Invest andernfalls erheblichen Aufwand betreiben.
    Für die Geschäftsführung erhält ABO Wind eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von 0,6 % des gezeichneten Eigenkapitals. Für das Jahr 2011 betrug das Geschäftsführungsentgelt rund 42.100 Euro.Die Vorstandstätigkeit von Dr. Jochen Ahn und Andreas Höllinger wird nicht zusätzlich vergütet.
    Da die ABO Invest planmäßig Projekte von ABO Wind erwirbt, ist ein Interessenskonflikt nicht grundsätzlich auszuschließen. Investitionen in neue Projekte sind allerdings nur an Hand von festgelegten Kriterien und mit Zustimmung des Anlegerbeirats möglich. Als Großaktionär der ABO Invest hat ABO Wind selbst ein starkes wirtschaftliches Interesse am Erfolg der ABO Invest.

  • 11. Was unterscheidet die Bürgerwindaktie ABO Invest von anderen Beteiligungsmöglichkeiten
          an Windparks?

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    Die Bürgerwindaktie bietet die Möglichkeit, sich auch mit geringen Geldbeträgen an einem Portfolio aus Sachwerten in Form von Windkraft- und Biogasanlagen und damit an der Energiewende zu beteiligen. Durch die Streuung von Anlagentypen und Standorten fallen einzelne Ertragsausfälle aufgrund von zum Beispiel technischen Störungen oder Windflauten im Mittel über das gesamte Portfolio kaum ins Gewicht.
    Damit weist diese Kapitalanlage deutlich geringere Risiken auf als etwa Bürgerwindparks, bei denen Anleger in einen einzelnen Windpark investieren. Zudem ist eine Aktie deutlich besser handelbar als etwa eine Kommanditbeteiligung.
    Das Anlagenportfolio der ABO Invest wird aktiv bewirtschaftet. Sofern sich günstige Gelegenheiten bieten, kann das Management einzelne Projekte veräußern oder Mehrerträge durch ein Repowering generieren. Solche Möglichkeiten lässt ein geschlossener Fonds nicht zu. Durch die Börsennotierung ist die Bürgerwindaktie täglich über die Börsen Düsseldorf und Frankfurt handelbar. ABO Invest bietet eine transparente Kommunikation und kontinuierliche Finanzberichterstattung.
    Darüber hinaus verfügt die ABO Invest über einen durch die Hauptversammlung gewählten Anlegerbeirat, der auch unterjährig die Geschicke des Unternehmens verfolgt und der ein Vetorecht beim Kauf neuer Projekts hat.


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    Zur Aktie

  • 1. Warum sollte ich die Bürgerwindaktie der ABO Invest AG kaufen?
        Was unterscheidet sie von gängigen Unternehmensaktien?

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    Die Bürgerwindaktie der ABO Invest zeichnet sich aus durch:
    • Direkte Beteiligung an Sachwerten in Form von diversen Windparks und einer Biogasanlage in Europa und ohne Verwaltungsapparat
    • Investition in dezentrale, ökologische Stromproduktion aus erneuerbaren Energien
    • Breite Risikostreuung durch Erzeugungs- und Ländermix
    • Sukzessive Steigerung des Unternehmenswerts durch Ausbau des Portfolios auf 200 MW
    • Erfahrenes Management und gut gefüllte Projektpipeline über Kooperationspartner ABO Wind
    • Aktives Portfoliomanagement zur Nutzung unternehmerischer Chancen
    • Planbare Cash-Flows
    • Positive Kursdynamik, die trotz volatiler Börsen eine überdurchschnittliche Stabilität aufgrund der zugrunde liegenden Sachwerte bietet
  • 2. Wie kann ich die Bürgerwindaktie erwerben?

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    Seit August 2011 ist die ABO Invest börsennotiert und kann an den Börsen Düsseldorf und Frankfurt gekauft werden. Dazu ist ein Auftrag an Ihre depotführende Bank notwendig. Den aktuellen Aktienkurs können Sie hier abrufen.

  • 3. Warum entspricht der errechnete Unternehmenswert je Aktie nicht dem Aktienkurs?

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    Der Unternehmenswert ist eine errechnete Größe. Die Berechnung gründet auf der Prämisse, dass es gelingt, alle verfügbaren Mittel stets zu investieren und damit eine durchschnittliche Rendite von 8 Prozent p.a. zu erwirtschaften.
    Der Aktienkurs bildet sich aufgrund von Angebot und Nachfrage. Angebot und Nachfrage wiederum hängen davon ab, wie die bisherigen sowie potenzielle künftige Aktionäre die ABO Invest bewerten.

    Wenn das Unternehmen an der Börse geringer bewertet wird als in der errechneten Unternehmensbewertung kann das verschiedene Gründe haben:
    a) Anleger erwarten eine höhere Rendite als 8 Prozent p.a. und zahlen deshalb weniger für die Aktie. Damit erhöht sich die Renditeerwartung.
    b) Anleger sind skeptisch, ob die prognostizierte Rendite tatsächlich erreicht wird und nehmen deswegen einen Abschlag vor.
    c) ABO Invest ist noch nicht ausreichend bekannt, so dass sich zu wenige potenzielle Anleger für die Aktie interessieren.

    Der in Punkt b) genannte Zusammenhang sollte an Bedeutung verlieren, je länger der Zeitraum wird, für den ABO Invest das Erreichen des Renditeziels nachweisen kann. Punkt c) müsste sich mit der Dauer der Marktpräsenz und den langfristigen Effekten der Öffentlichkeitsarbeit relativieren. Gegenläufig wirkt sich allerdings aus, dass auch das Angebot an ABO Invest-Aktien mit jeder Kapitalerhöhung wächst. Es ist also wesentlich, die Nachfrage hochzuhalten, damit der Aktienkurs stabil bleibt.
     
  • 4. Wann ist der beste Zeitpunkt um die Bürgerwindaktie zu erwerben?

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    Da die Wertsteigerung von 8 Prozent p.a. jährlich aus der Produktion der Anlagen kommt und diese über die gesamte Laufzeit der Anlagen produzieren, ist damit zu rechnen, dass es die jährliche Wertsteigerung um 8 Prozent dauerhaft geben wird. Daher gibt es keinen schlechten Zeitpunkt um einzusteigen.

  • 5. Wie ist die Dividendenpolitik der ABO Invest?

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    Der weitere Ausbau des Portfolios auf 200 Megawatt soll aus den laufenden Erträgen der Gesellschaft sowie über Kapitalerhöhungen finanziert werden. Mit einer Ausschüttung von Dividenden ist damit voraussichtlich erst nach Abschluss der Aufbauphase zu rechnen.
    Allerdings wird durch die Reinvestition der Mittel in Projekte mit einer Renditeerwartung von mindestens 8 Prozent p.a. der Unternehmenswert kontinuierlich gesteigert, was sich in einer stetigen Aktienkurssteigerung widerspiegeln sollte.


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    Zur Hauptversammlung

  • 1.  Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?

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    Die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 ist für Mittwoch, 26. Juni 2013, im Museum Wiesbaden, Friedrich-Ebert-Allee 2, geplant. Sie beginnt um 16 Uhr. Alle Aktionäre erhalten über ihre depotführende Bank Anfang Juni die Unterlagen zur Anmeldung. Die Tagesordnung wird spätestens einen Monat vor der Hauptversammlung auch im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der ABO Invest veröffentlicht.
  • 2. Welche Bedeutung hat eine Hauptversammlung?

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    In einer Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus. Eine Hauptversammlung eröffnet den Aktionären die Gelegenheit, dem Vorstand direkt Fragen bezüglich aller Angelegenheiten der Gesellschaft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung zu stellen.

    Jahr für Jahr werden in einer ordentlichen Hauptversammlung zumindest folgende Tagesordnungspunkte erörtert:
    • Vorlage des Jahresabschlusses des Vorjahres
    • Verwendung des Bilanzgewinns
    • Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
    • Bestellung der Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr

    Darüber hinaus können weitere zusätzliche Tagesordnungspunkte Gegenstand einer Hauptversammlung sein.

  • 3. Wer darf an einer Hauptversammlung teilnehmen?

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    Jeder Aktionär der ABO Invest ist nach vorheriger Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung seines Stimmrechts berechtigt. Die depotführenden Banken verschicken die Anmeldeunterlagen etwa vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Aktionäre. Darüber hinaus können als Gäste der Gesellschaft Medienvertreter  oder Interessierte zur Teilnahme zugelassen werden.

  • 4. Mit wie vielen Stimmen nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil?

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    Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme, wobei die einem einzelnen Aktionär zustehenden Stimmrechte satzungsgemäß auf 10 Prozent der ausgegebenen Aktien beschränkt sind. Diese Regelung sichert die Kleinaktionäre gegen eine unverhältnismäßige Einflussnahme durch Großaktionäre ab.
    Maßgeblich für die Ausübung der Stimmrechte ist der Aktienbestand am so genannten „Record Date“, das ist der 21. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung.

  • 5. Ist das Stimmrecht übertragbar?

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    Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, haben die Möglichkeit, Vollmachten zu erteilen und ihren Bevollmächtigten die Stimmrechte ausüben zu lassen. Bevollmächtigt werden kann eine persönliche Vertrauensperson, die die Hauptversammlung für den Aktionär besucht, ein Kreditinstitut (sofern das jeweilige Institut die Stimmrechtsvertretung anbietet), oder eine Aktionärsvereinigung.


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    Sonstiges

  • 1.  Was bedeutet „P75“ und „P60/65“?

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    Die Prognose eines Windparks steht unter der Prämisse, dass über den gesamten Betrachtungszeitraum ein bestimmtes Windangebot erreicht wird. Es ist branchenüblich, bei solchen Prognosen mit sogenannten P-Werten (probability = Wahrscheinlichkeit) zu arbeiten. Die Wahrscheinlichkeit hängt von verschiedenen naturräumlichen Faktoren, der Qualität bereits vorliegender Windmessungen und der Verfügbarkeit von Referenzdaten ab. Grundlage sind jeweils mindestens zwei Windertragsgutachten unabhängiger Experten zu jedem Windpark, wobei die Ertragserwartungen für unterschiedliche P-Werte ausgewiesen werden.
    In einer „P75-Betrachtung“ wird mit einer jährlich produzierten Strommenge kalkuliert, die der Windpark im langjährigen Durchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 75 % erreicht oder übertrifft. Dies ist der Wert, an Hand dessen künftig zu erwerbende Windparks kalkuliert werden.
    Bei einem größeren Portfolio wie dem der ABO Invest ist es branchenüblich, mit einem Mittelwert aus P60 und P65 zu kalkulieren („P60/65“), da die Sicherheitsabschläge der Einzelprojekte in der Gesamtbetrachtung reduziert werden können. Das heißt, dass für die Betrachtung auf Ebene des ABO Invest Portfolios mit einer jährlich produzierten Strommenge kalkuliert wird, die die einzelnen Windparks jeweils im langjährigen Durchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 60 bis 65 % erreichen oder übertreffen.
    Grundsätzlich gilt: Je höher der P-Wert, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der kalkulierte Ertrag mindestens erreicht wird - aber auch: Je höher der P-Wert, umso höher der Sicherheitsabschlag und geringer die Ertragserwartung.

  • 2. Was sind „indexbereinigte Erträge“?

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    Diese Kennzahl stellt den tatsächlichen Windertrag eines Windparks (kWh) ins Verhältnis zu einem durchschnittlichen Windjahr in der Region.
    Sind die indexbereinigten Erträge höher als die Ist-Erträge bedeutet dies, dass zu erwarten ist, dass der Windpark im langjährigen Durchschnitt einen höheren Stromertrag produzieren wird und umgekehrt.

  • 3. Reichen die Netzkapazitäten zur Einspeisung der Windenergie aus?

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    Bislang gab es bei den Anlagen der ABO Invest keinen Ertragsausfall aufgrund von Netzüberlastung. In Deutschland beispielsweise ist gesetzlich geregelt, dass der Windparkbetreiber die volle Vergütung erhält, selbst wenn der Strom wegen Netzüberlastung nicht eingespeist werden kann.

  • 4. Welche Lebenserwartung haben Windkraftanlagen? Wie lange laufen die Pachtverträge?

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    Es ist branchenüblich, mit einer Projektlaufzeit und damit Anlagenlebensdauer von 20 Jahren zu kalkulieren.
    Die Laufzeit der Pachtverträge ist je nach Standort und Land unterschiedlich. Generell besteht im Anschluss an die 20-jährige Laufzeit eine Verlängerungsoption von mehreren Jahren, so dass die Fortführung des Windkraftstandorts gesichert bleibt.